Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Themenbereichen Energieeinsparverordnung, Energiepass, Jahresenergiebedarfe, Nutzungs- und Wirkungsgraden sowie zu Erneuerbaren Energien, kurz und bündig dargestellt.
Energiepass
Der umgangssprachlich verwendete Begriff „Energiepass“ bezeichnet korrekterweise den Energieausweis für Gebäude und weist den Energieverbrauch eines Gebäudes aus. Durch diesen im Rahmen der Energiesparverordnung in 2007 eingeführten Ausweis soll die Vergleichbarkeit verschiedener Wohnobjekte hinsichtlich der zu erwartenden Energiekosten ermöglicht werden. Man unterscheidet bei der Ermittlung der Energieverbräuche eine bedarfsorientierte und eine verbrauchsorientierte Betrachtungsweise. Bei der bedarfsorientierten Betrachtungsweise (Bedarfsausweis) erfolgt keine Berücksichtigung der tatsächlichen Bewohnersituation und des Nutzerverhaltens. Im Gegensatz dazu werden bei der bedarfsorientierten Betrachtungsweise (Verbrauchsausweis) tatsächliche Verbrauchswerte eines Wohnobjektes berücksichtigt.
EnEV
Die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Analgentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparungsverordnung EnEV) ist zum 01. Februar 2002 in Kraft getreten und enthält grundsätzliche Anforderungen für neu zu errichtende Gebäude. Die EnEV hat das Ziel, den Energiebedarf von Gebäuden in Deutschland zu senken und auf ein niedriges Niveau zu bringen. Darüber hinaus werden auch Fristen für den Austausch veralteter Heiztechniken festgelegt. Die aktuelle Fassung vom 01. Oktober 2009 enthält wesentlich schärfere Anforderungen als die Fassung der EnEV von 2007.
Jahres-Primärenergiebedarf
Der Jahres-Primärenergiebedarf entspricht nach EnEV der berechneten jährlichen Energiemenge, die zusätzlich zum Energieinhalt des Brennstoffs und der Hilfsenergien für die Anlagentechnik mit Hilfe der für die jeweiligen geltenden Primärenergiefaktoren auch die Energiemenge einbezieht, die für die Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Brennstoffe erforderlich ist.
Jahres-Heizenergiebedarf
Der Jahres-Heizenergiebedarf ist nach EnEV die berechnete Energiemenge, die dem Heizsystem einschließlich Warmwasserbereitung des Gebäudes zugeführt werden müsste, um den Jahres-Heizwärmebedarf und Jahres-Warmwasserbedarf abdecken zu können. Er berücksichtigt den gesamten Wärmeverlust der Heizungsanlage und wird um den Betrag, den regenerative Quellen bereitstellen, (z.B. Solaranlagen) gemindert.
Jahres-Heizwärmebedarf
Der Jahres-Heizwärmebedarf entspricht nach EnEV dem berechneten jährlichen Nettobedarf für Heizwärme in kWh für das gesamte zu beheizende Haus.
Erneuerbare Energien
Die erneuerbaren Energien umfassen diejenigen Energiequellen, deren Vorkommen unerschöpflich ist. Hierzu zählt die Nutzung von Wind- und Wasserkraft, der Sonnenstrahlung sowie der Biomasse und der Erwärme. Anlagen zur Nutzung der regenerativen Energien sind heute technisch hoch entwickelt. Dennoch ist ihr Marktanteil, mit Ausnahme von Wasserkraft, heute noch sehr gering.
Nutzungsgrad und Wirkungsgrad
Im Gegensatz zum Wirkungsgrad, der das momentane Verhältnis von Nutzen und Aufwand beschreibt, bezeichnet der Nutzungsgrad dieses Verhältnis über einen bestimmten Zeitraum hinweg. Der Nutzungsgrad wird ermittelt aus dem Verhältnis des Nutzens, also der an das Heizwasser im Kessel übertragenen Wärme, zum Aufwand (der dem Heizkessel mit dem Brennstoff zugeführten Wärme) multipliziert mit den jeweils entsprechenden Wirkzeiten. Die Betriebstemperatur ist hierbei eine wichtige heiztechnische Kenngröße. Für die energetische Bewertung eines Heizkessels ist beispielsweise der Jahresnutzungsgrad die entscheidende Größe.